Alle Bestellungen werden in der Reihenfolge ihrer Annahme erfasst und nach Bestand und aktueller Liefermöglichkeit aufgeteilt, ohne dass wir uns bezüglich der Ausführungszeit verpflichtet haben. Die Fälle höherer Gewalt (Krieg, Generalstreik, Streik oder Aussperrung, Epidemien, Betriebsunfälle, Feuer, Mangel an Arbeitskräften usw ...) entbinden die Verkäufer von jeder Art von Verantwortung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
Wir behalten uns vor, unseren Kunden jederzeit Anzahlungen zu verlangen.
Es werden keine Waren oder Lieferungen abgeholt, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich festgelegt,
Alle Reklamationen bezüglich gelieferter und nicht eingehender Waren
Beanstandungen von gelieferten und anderen Waren, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsabschluss per Einschreiben erfolgen, sind nicht mehr zulässig.
Unsere Rechnungen werden in Luxemburg immer in bar bezahlt, und zwar vor der Lieferung.
Die Anfechtungen, die sich aus der Zuständigkeit der Friedensjustiz ergeben, werden ausschließlich bei der Friedensjustiz in Luxemburg eingereicht; etwaige andere Anfechtungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg. Die etwaigen Bestimmungen des Käufers stellen keine Abweichung von der oben genannten Zuständigkeitsverteilung dar.